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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das neue Grundsatzprogramm
Green Budget Germany

14. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz
17. - 19. März, Karlsruhe, Schwarzwaldhalle

AntragstellerInnen:

David Schneider-Addae-Mensah u.a. 

 

Gegenstand:

Europa 

Europa 

Anmerkungen:

 

E 1-neu 

 

 

 

Die EU-Institutionen für die Erweiterung fit machen
und den verfassungsgebenden Prozess in der EU voranbringen

BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN begrüßen

A. die Absicht der EU, ihre Institutionen bis zum Ende des Jahres 2002 zu reformieren, um die EU für die mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer aufnahmefähig zu machen,

B. die Einsetzung und transparente Arbeit des Konvents zur Schaffung einer europäischen Charta der Grundrechte,

C. dass Außenminister Joschka Fischer mit seiner europapolitischen Grundsatzrede in der Humboldt-Universität der Debatte über langfristige Perspektiven der Europäischen Union und deren zukünftige Verfasstheit wichtige Impulse geben hat.

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN fordern:

  1. Die Reform der Institutionen darf nicht nur der Erhaltung der Handlungsfähigkeit einer EU mit 25 bis 30 Mitgliedstaaten dienen, sondern muss auch wichtige Schritte zur Demokratisierung und zur Erhöhung der Transparenz und Verantwortlichkeit der EU leisten.
  2. Die aktuelle Regierungskonferenz soll das in zentralen Bereichen europäischer Politik noch immer vorherrschende, politische Fortschritte verhindernde und die Handlungsfähigkeit lähmende Einstimmigkeitsprinzip bei Entscheidungen im Ministerrat grundsätzlich durch Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit in allen Bereichen ersetzen. Das Europäische Parlament ist bei Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit im Rat generell im Mitentscheidungsverfahren zu beteiligen, um die demokratische Legitimation europäischer Entscheidungsprozesse zu stärken.
  3. Die Neuregelung der Struktur der Kommission muss die Handlungsfähigkeit der Kommission sichern, die politische Verantwortlichkeit der einzelnen Kommissionsmitglieder erhöhen und die demokratischen Kontrollmöglichkeiten des Europäischen Parlaments stärken.
  4. Bei der Neuverteilung der Stimmen im Rat und der Sitze im Europäischen Parlament ist die angemessene Vertretung der BürgerInnen sowohl der kleinen als auch der großen Mitgliedstaaten sicherzustellen, wobei bei der Stimmenverteilung eine maßvolle Erhöhung der Stimmen der bevölkerungsreichen Mitgliedstaaten erfolgen und im EP dem demokratischen Prinzip stärker Rechung getragen werden sollte.
  5. Angesichts der erhöhten Heterogenität der EU nach der Erweiterung sollte das Instrument der "verstärkten Zusammenarbeit" ausgebaut werden, um weitergehende Integrationsfortschritte einer Gruppe von Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Dies darf aber nicht zur Ausgrenzung einzelner Mitglieder führen; ein Europa à la carte ist daher zu verhindern.
  6. Die vom EU-Grundrechtskonvent erarbeitete Grundrechtscharta muss bindenden Charakter haben, so dass sich die Bürgerinnen und Bürger der EU vor den Gerichten unmittelbar auf sie berufen können. Die Bindung aller europäisches Recht anwendenden hoheitlichen Einrichtungen an die Charta muss sichergestellt werden.
  7. Die Grundrechtscharta muss ein hohes Schutzniveau erreichen und auch auf moderne Grundrechtsgefährdungen, z. B. im Bereich der Biotechnologie, des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen und der neuen Telekommunikationstechnologien, eingehen.
  8. Die Reform der Institutionen und die Schaffung der Grundrechtscharta verstehen wir nur als erste Schritte auf dem Weg zu einer weiteren Demokratisierung der EU. Insbesondere die Grundrechtscharta stellt nach unserer Überzeugung ein wichtiges Element im Rahmen des verfassungsgebenden Prozesses in der EU dar.
  9. Weitere Reformen müssen auf eine Stärkung des Europäischen Parlaments als zweiter Gesetzgebungskammer zielen. Zur Demokratisierung gehört für uns z.B. auch die Entwicklung eines einheitlichen Wahlrechts für das Europäische Parlament, die Möglichkeit, Abgeordnete in das EP über europäische Listen zu wählen, und die Einführung eines europäischen Referendums - z. B. über die Annahme der Grundrechtscharta.
  10. In dem verfassungsgebenden Prozess muss mittelfristig auch die Kompetenzabgrenzung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten und ihren Regionen klar geregelt werden ; , um einer Zentralisierung entgegenzuwirken und Handlungs- und Gestaltungsspielräume auf der nationalen und regionalen Ebene zu sichern. Wer allerdings jetzt - wie die Ministerpräsidenten vieler Bundesländer und die CDU/CSU - eine umfassende Neuregelung der Kompetenzverteilung als Voraussetzung für seine Zustimmung zum Vertrag von Nizza macht, setzt in unverantwortlicher Weise aufgrund innenpolitischer Interessen weitere Fortschritte im Integrationsprozesse und auch die baldige Erweiterung der EU aufs Spiel.
  11. Mit dem Konvent zur Erarbeitung der Grundrechtscharta wurde erstmals ein europäisches Gremium ins Leben gerufen, in dem Abgeordnete aus dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten die Mehrheit bilden und Partizipationsmöglichkeiten für zivilgesellschaftliche Gruppen und Initiativen gewährleistet sind. Die demokratische Zusammensetzung des Konvents und seine transparente Arbeitsweise sollten für die Weiterentwicklung der europäischen Verfassungsstrukturen allgemein als Vorbild dienen.

Begründung:
Mit der größten Erweiterungsrunde ihrer Geschichte steht die Europäische Union vor einer historischen politischen Herausforderung. Nur eine reformierte Union wird in der Lage sein, neue Mitgliedstaaten aufzunehmen und damit die nach dem Ende des Kalten Krieges mögliche Einigung Europas voranzubringen. In der anstehenden Erweiterung der Europäischen Union muss die historische Verantwortung und Solidarität gegenüber den Völkern Ost- und Mitteleuropas ihren Niederschlag finden. Sie liegt im politischen und wirtschaftlichen Interesse Europas und vor allem auch Deutschlands, weil nur in einem zusammenwachsenden Europa der Frieden, eine nachhaltige Entwicklung und Solidarität dauerhaft gesichert werden können.

Die Europäische Union ist jedoch noch nicht erweiterungsfähig. Auf der Regierungskonferenz muss sich die Europäische Union als reformfähig erweisen, um damit die notwendigen politischen und institutionellen Grundlagen für eine erweiterte Union zu legen. Im Mittelpunkt der Verhandlungen steht die Lösung institutioneller Fragen, die für die Sicherung der Handlungsfähigkeit einer erweiterten Europäischen Union notwendig sind, aber im Rahmen des Amsterdamer Vertrages nicht gelöst werden konnten: die Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen im Rat, die Stimmengewichtung und die Größe der Kommission. Leider wurden weitere Reformvorhaben zunächst nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Bündnis 90/Die Grünen setzen sich weiterhin für eine erweiterte Agenda der Regierungskonferenz ein, ohne dass der Fahrplan für die Erweiterung deshalb in Frage gestellt werden darf. Die Bemühungen zur Sicherung der Handlungsfähigkeit nach der Erweiterung dürfen weitere dringend notwendige Schritte zur Überwindung des Demokratiedefizits und zur Weiterentwicklung eines ökologischen und sozialen Europas nicht in den Hintergrund drängen.

Das in zentralen Bereichen europäischer Politik noch immer vorherrschende Einstimmigkeitsprinzip bei Entscheidungen im Ministerrat, das immer wieder politische Fortschritte verhindert und die Handlungsfähigkeit lähmt, muss grundsätzlich durch Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit ersetzt werden. Das Einstimmigkeitserfordernis sollte nur noch als Ausnahmeregelung bei Entscheidungen von grundlegender Bedeutung Anwendung finden. Sicherzustellen ist, dass bei Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit im Rat das Europäische Parlament über eine Mitentscheidungsrecht verfügt. Auf diese Weise könnte neben der Handlungsfähigkeit durch den Ausbau der Rechte des Europäischen Parlaments auch die demokratische Legitimation europäischer Entscheidungsprozesse gestärkt werden.

Um die Arbeitsfähigkeit der Kommission auch in einer erweiterten Union mit 25 bis 30 Mitgliedsländern zu sichern, wird auf der Regierungskonferenz erwogen, die Anzahl der Kommissare zu beschränken, so dass nicht jeder Mitgliedstaat in der Kommission repräsentiert wäre. Bündnis 90/Die Grünen haben Verständnis für den Wunsch gerade kleinerer Mitgliedstaaten, jeweils ein Mitglied für die Europäische Kommission vorschlagen zu können . Die Repräsentanz aller Mitgliedstaten in der Union in der Kommission ist gewiss für die Akzeptanz der Entscheidungen dieses Gemeinschaftsorgans und für die Herausbildung einer gemeinsamen europäischen Identität von großer Bedeutung . Die Festlegung einer Obergrenze für die Anzahl der Kommissare könnte dann ein geeignetes Instrument sein, um auch zukünftig die Arbeits- und Entscheidungsfähigkeit der Kommission zu gewährleisten, wenn durch geeignete Maßnahmen gewährleistet wird, dass kleinere Staaten in dem Gremium angemessen vertreten sind. Die Reform der inneren Struktur der Kommission kommt besondere Bedeutung zu. Dazu gehört, die Stellung des Kommissionspräsidenten sowie die politische Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht der Mitglieder der Kommission gegenüber dem Europäischen Parlament zu stärken.

Durch die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Stimmengewichtung im Ministerrat allmählich zulasten der bevölkerungsreichen Länder verschoben. Wird die bisherige Stimmengewichtung unverändert fortgeschrieben, würde durch den Beitritt weiterer - vorwiegend bevölkerungsärmerer - Länder das Ungleichgewicht zunehmen: eine Stimmenmehrheit der Mitgliedstaaten in den Entscheidungsprozessen der EU entspräche nicht unbedingt einer Mehrheit in der Bevölkerung. Bei der Neuverteilung der Stimmen im Rat und der Sitze im Europäischen Parlament ist deshalb die angemessene Vertretung der BürgerInnen sowohl der kleinen als auch der großen Mitgliedstaaten sicherzustellen, wobei der Proportionalität größeres Gewicht verliehen und insbesondere im Europäischen Parlament dem demokratischen Prinzip stärker Rechnung getragen werden sollte.

In einer erweiterten, immer heterogener werdenden Union wird es schwieriger werden, zu gemeinsamen Entscheidungen zu finden und den Vertiefungsprozess weiter voranzutreiben. Es werden deshalb Überlegungen angestellt, Integrationsfortschritte auch in Zukunft zu ermöglichen, in dem die schon durch den Amsterdamer gewährte Möglichkeit einer verstärkten Zusammenarbeit nur eines Teils der Mitgliedstaaten erleichtert wird, wenn sich nicht alle Mitgliedstaten von Anfang an daran beteiligen wollen oder können. Die derzeit diskutierten Formen der differenzierten Integration - auch Flexibilität, abgestufte Integration, Kerneuropa, Gravitationszentrum, Europa der unterschiedlichen Geschwindigkeiten genannt - darf nach Überzeugung von Bündnis 90/Die Grünen nicht dazu führen, dass ein "Europa à la carte" entsteht, bisherige Integrationsfortschritte gefährdet werden und sich Mitgliedstaaten erster und zweiter Klasse entwickeln.

Die Europäischen Räte in Köln und Tampere haben auf Initiative der rot-grünen Bundesregierung einen Konvent - ein Gremium aus Regierungsbeauftragten, VertreterInnen aus dem Europäischen und den nationalen Parlamenten - beauftragt, eine Grundrechtscharta für die Europäische Union zu entwerfen. Aus bündnisgrüner Sicht bietet sich daher endlich die Chance, der Europäischen Union ein bürger- und menschenrechtliches Fundament zu geben. Die Beschlüsse der Staats- und Regierungschefs sahen jedoch bisher keine Rechtsverbindlichkeit der Grundrechtscharta vor. Bündnis 90/Die Grünen setzen sich dafür ein, dass es nicht bloß zu einer feierlichen und unverbindlichen Deklaration der Grundrechte kommt, sondern die Charta als rechtsverbindlicher Teil in die Europäischen Verträge aufgenommen wird und damit die Organe der Europäischen Union und die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung europäischen Rechts bindet. Nur eine Grundrechtscharta, die individuelle und einklagbare Rechte enthält, verdient diesen Namen.

Der Konvent arbeitet zur Zeit mit großer Intensität an dem Katalog der Bürger- und Menschenrechte. Die bisherigen Ergebnisse begründen die Hoffnung, dass vor dem Hintergrund der unterschiedlichen menschenrechtlichen Traditionen in Europa und der Weiterentwicklung des Menschenrechtsbegriffes in den letzten Jahrzehnten in der zu erarbeitenden Charta die Menschenrechte einen zeitgemäßen, den modernen Herausforderungen gerecht werdenden Ausdruck finden. Für Bündnis 90/Die Grünen ist von besonderer Bedeutung, dass in der Charta so genannte moderne Grundrechte wie der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, das Recht auf eine gesunde Umwelt, der Schutz der Menschenwürde vor den aus der Biotechnologie erwachsenden Gefahren, das informationelle Selbstbestimmungsrecht, die Eheschließungsfreiheit, ein umfassender Diskriminierungsschutz und das Kriegsdienstverweigerungsrecht verankert werden. Die Charta muss die Beteiligungsrechte und den Rechtsschutz aller in der Union lebenden Menschen - d.h. auch der Drittstaatsangehörigen - stärken, indem ein z.B. Informationszugangsrechte gesichert, individuelle Grundrechtsklagen vor dem EuGH ermöglicht und kollektive Vertretungsmöglichkeiten geschaffen werden. Das Bekenntnis des Europäischen Rats von Tampere, dem künftigen gemeinsamen europäischen Asylrecht die UN-Flüchtlinskonvention allumfassend und uneingeschränkt zugrunde zu legen muss in der Grundrechtscharta seinen unmissverständlichen Ausdruck finden. Auch die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte müssen eine Regelung finden, die dem Solidaritätsprinzip gerecht wird.

Die Arbeit des aktuellen Grundrechtskonvents ist zwar auf die Erarbeitung der Charta beschränkt, die nach unserer Überzeugung als Teil eines verfassungsgebenden Prozesses in der EU gesehen werden muss. Mit dem Konvent wurde erstmals ein europäisches Gremium ins Leben gerufen, in dem Abgeordnete aus dem Europaparlament und den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten die Mehrheit bilden. Hierdurch wird ein großes Maß an parlamentarischer Einflussnahme gewährleistet. Damit wurde ein Modell geschaffen, dessen demokratische Zusammensetzung und transparente Arbeitsweise für die Weiterentwicklung europäischen Vertragsrechts als Vorbild dienen könnte. Wir begrüßen insbesondere auch die Partizipationsmöglichkeiten, die zivilgesellschaftlichen Akteuren bei der Erarbeitung der Grundrechtscharta geboten werden.

Für die Bürgerinnen und Bürger ist derzeit höchst nebulös, was auf europäischer und was auf Ebene der Mitgliedstaaten der EU entschieden wird. Dies erzeugt in der Bevölkerung ein nachvollziehbares Misstrauen gegenüber europäischen Institutionen, verstärkt die ohnehin große Politikmüdigkeit und birgt die Gefahr einer Sündenbockrolle Europas. Hinzu kommt, dass die EU teils Kompetenzen besitzt, die auch von den Mitgliedstaaten wahrgenommen werden könnten, ihr andererseits aber Kompetenzen in wichtigen Politikbereichen fehlen, wie die Beispiele Steuer- und Außenpolitik zeigen. Deshalb muss in Zukunft eine klare Aufgabenabgrenzung zwischen EU, Staaten und Regionen erfolgen. Im Augenblick würde die Festlegung eines Kompetenzkatalogs jedoch die Dynamik des Integrationsprozesses einschränken. Hinzu kommt, dass sich hinter der Forderung nach Kompetenzabgrenzung vielfach der Wunsch nach Deregulierung gerade im Umwelt- und Sozialbereich und die Tendenz einer Renationalisierung verbirgt. Wer wie die Ministerpräsidenten vieler Bundesländer und die CDU/CSU-Opposition derzeit eine Regelung der Kompetenzfragen zur Voraussetzung für eine Zustimmung zum Vertrag von Nizza macht, gefährdet deshalb derzeit weitere Integrationsschritte und stellt faktisch die geplante Erweiterung der EU zur Disposition.

 

UnterstützerInnen:

David Schneider-Addae-Mensah (KV Hamburg-Wandsbek), Stefanie Wolpert (KV Hamburg-Altona), Dieter Janecek (KV Rottal-Inn), Claudius Rafflenbeul-Schaub (KV Miesbach), Daniel Kosatschek (KV München-Mitte), Marc-Oliver Pahl (KV Berlin-Mitte), Daniel D. Eiduzzis (KV Hamburg-Altona), Adil Oyan (KV Rosenheim), Sebastian Bukow (KV Heidelberg), Tanja Prinz (KV Bamberg-Stadt), Petja Stöver (KV Göttingen), Dawid Friedrich (KV Tübingen), Christian Sili (KV Hamburg-Nord), Daniel Thym (KV Berlin-Schöneberg), Claude Unterleitner (KV Rosenheim), Jan Seifert (KV Pinneberg), Katja Husen (KV Braunschweig), Sebastian Basedow (KV Münster), Astrid Boberg (KV Hamburg-Wandsbek), Andreas Atzl (KV Neuwied) u.a.