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Basisbrief 3/2001

Mehr Demokratie wagen - jetzt!

von Claudius Rafflenbeul-Schaub, Landesvorstand Grüne Jugend Bayern

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." (Grundgesetz Artikel 20 Absatz 2)

In Bayern haben wir auf Landesebene und in den Kommunen inzwischen reichhaltig Erfahrungen mit Volksentscheid und Bürgerbegehren sammeln können. Im Bund hingegen ist unser demokratisches System nach wie vor auf das repräsentative Element reduziert. Die Realisierung des dem Volke in der Verfassung garantierten Abstimmungsrechtes steht noch aus.

SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben nach der gewonnenen Bundestagswahl 1998 in ihrer Koalitionsvereinbarung beschlossen, dass sie in dieser Legislaturperiode die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärken und dazu auf Bundesebene Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid durch Änderung des Grundgesetzes einführen wollen.

Dreistufige Volksgesetzgebung

Um diesem guten Vorsatz Nachdruck zu verleihen hat der Verein Mehr Demokratie im Mai, zum 52. Jahrestag des Grundgesetzes, in 20 deutschen Großstädten seine Initiative "Menschen für Volksabstimmung" gestartet. Die Initiative wird durch ein breites gesellschaftliches Bündnis von über 65 Verbänden – darunter die Grüne Jugend – unterstützt. Ziel von Mehr Demokratie ist es die dreistufige Volksgesetzgebung im Grundgesetz zu verankern.

Der Vorschlag von Mehr Demokratie sieht vor, dass 100.000 Stimmberechtigte eine Volksinitiative in Form eines konkreten Gesetzentwurfes starten können. Falls der Bundestag sich der Volksinitiative nicht anschließt, müssen innerhalb eines halben Jahres mindestens eine Million Unterschriften für ein erfolgreiches Volksbegehren vorgelegt werden (die grüne Bundestagsfraktion empfiehlt in einem aktuellen Eckpunktepapier eine Mindestzahl von 1,5 Millionen Unterschriften). Dann kommt es zur Abstimmung per Volksentscheid, wobei der Bundestag die Möglichkeit hat einen Alternativvorschlag zur Abstimmung zu stellen. Auch über internationale Verträge soll das Volk abschließend entscheiden können.

Grundrechts- und Minderheitenschutz

Von grüner Seite wird gefordert, dass der Inhalt eines Volksbegehrens dem Grundrechts- und Minderheitenschutz der Verfassung entsprechen muss (Stichwort: Verbot der Todesstrafe) und, ebenso wie das Parlament, den Beschränkungen des Grundgesetzes und der Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht unterliegt. Skeptiker in der Partei hatten ihren Bedenken bezüglich der Gefahr der Instrumentalisierung der direkte Demokratie für populistische Kampagnen zuletzt auf der Magdeburger Bundesdelegiertenkonferenz Ausdruck verliehen, was auch seinen Niederschlag im Bundestagswahlprogramm 1998 fand.

Neben den Parteien der Bundesregierung unterstützen auch die FDP und die PDS das Anliegen mehr direkter Demokratie durch Volksabstimmungen. Da für eine Änderung des Grundgesetzes aber eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag notwendig ist, kommt es entscheidend auf die Zustimmung durch die CDU/CSU Abgeordneten an. Deswegen ist zu erwarten, dass man sich letztendlich auf eine fraktionsübergreifenden Kompromiß einigen wird, der wahrscheinlich eine Hürde in Form eines bestimmten Zustimmungsquorums für den Volksentscheid enthalten wird.

Die Chance für die Grundgesetzänderung waren noch nie so gut wie heute. Es wäre wünschenswert, dass sich die grüne Partei ihrer demokratischen Tradition besinnt und sich wieder stärker als Reformmotor für die Durchsetzung von mehr Demokratie profiliert. Der neue Sprecher für Demokratiepolitik in der grünen Bundestagsfraktion ist dafür ein guter Anfang. Auch die Grüne Jugend hat sich auf ihrer letzten Landesversammlung in Regensburg schwerpunktmäßig mit dem Thema Demokratie befasst und hofft auf den baldigen Erfolg der Initiative.

Mehr Infos: www.volksentscheid.de.